Stellplatzreduktion in München mit Mobilitätskonzepten

München bietet klare Rahmenbedingungen für wirtschaftlich sinnvolle Stellplatzreduktionen.
Gerade bei Wohn- und Mischprojekten mit Tiefgarage ist der Stellplatznachweis ein zentraler Kosten- und Flächenhebel. Gleichzeitig eröffnet die aktuelle Rechtslage in Bayern und die neue Münchner Stellplatzsatzung die Möglichkeit, den Stellplatzschlüssel über ein qualifiziertes Mobilitätskonzept nachvollziehbar zu reduzieren.

Aktueller Rechtsrahmen in München

Durch die Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) wurde das Stellplatzrecht neu strukturiert. Eine Stellplatzpflicht besteht nur dann, wenn die jeweilige Gemeinde sie per Stellplatzsatzung anordnet. Gleichzeitig setzt die GaStellV Obergrenzen für Stellplatzzahlen – kommunale Satzungen können davon grundsätzlich nur nach unten abweichen.

Die Landeshauptstadt München hat im Zuge dieser Reform ihre Stellplatzsatzung neu gefasst. Die aktuelle Stellplatzsatzung (StPlS 926) gilt seit Oktober 2025 und berücksichtigt ausdrücklich die Möglichkeit, bei Wohnbauvorhaben mit einem qualifizierten Mobilitätskonzept reduzierte Stellplatzschlüssel anzusetzen.

Damit ist das Thema Stellplatzreduktion in München heute klar geregelt und strukturiert anwendbar.

Reduktion des Stellplatzschlüssels über Mobilitätskonzepte

Die Stadt München sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Stellplatzschlüssel durch ein fundiertes Mobilitätskonzept reduziert werden kann. Grundlage ist ein schlüssiges Maßnahmenpaket, das die fehlenden Stellplätze durch alternative Mobilitätsangebote kompensiert.

Reduktionen bis Mobilitätsfaktor 0,8

Reduktionen bis zu einem Mobilitätsfaktor (MF) von 0,8 sind möglich, wenn bestimmte Standort- und Qualitätskriterien erfüllt sind, insbesondere:

  • gute ÖPNV-Anbindung

  • gute Nahversorgung

  • ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten

  • Flächen für fahrradbasierte Sharing-Angebote

  • nachvollziehbare Regelungen zum Umgang mit Stellplätzen im Gemeinschaftseigentum

Weitergehende Reduktionen

Reduktionen unterhalb eines MF von 0,8 sind grundsätzlich möglich, erfordern jedoch zusätzliche Kompensationsmaßnahmen und eine enge Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat. Bei sehr niedrigen Stellplatzschlüsseln wird regelmäßig ein Nachweis zur Nachrüstbarkeit gefordert.

Entscheidend ist stets die Qualität und Plausibilität des Mobilitätskonzepts.

Unsere Unterstützung für Projekte in München

Wir begleiten Projektentwickler, Bestandshalter und Planer in München von der ersten Analyse bis zur Genehmigung:

  • Prüfung der Münchner Stellplatzsatzung und der projektspezifischen Ausgangslage

  • Bewertung realistischer Reduktionspotenziale unter wirtschaftlichen und betrieblichen Gesichtspunkten

  • Entwicklung eines belastbaren Mobilitätskonzepts für den konkreten Standort

  • Aufbereitung zur behördenfähigen Darstellung

  • Vorstellung bei der Stadt und Begleitung der Abstimmung bis zur Genehmigung

Unser Ansatz verbindet Satzungsrecht, Wirtschaftlichkeit und spätere Betriebsfähigkeit. Wir entwickeln keine theoretischen Konzepte, sondern tragfähige Lösungen für den realen Projektalltag.

Warum München besondere Chancen bietet

München verfügt über eine klar strukturierte Praxis zur Integration von Mobilitätskonzepten in den Stellplatznachweis. Das schafft Planbarkeit und Transparenz – vorausgesetzt, das Konzept ist standortgerecht, nachvollziehbar und betrieblich belastbar.

Gerade in innerstädtischen Lagen mit guter ÖPNV-Anbindung können sich dadurch spürbare wirtschaftliche Spielräume ergeben.

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