Stellplatzreduktion mit Mobilitätskonzepten
Weniger Stellplätze, mehr Wirtschaftlichkeit, bessere Flächennutzung:
Für viele Immobilienprojekte ist die Stellplatzplanung ein entscheidender Kosten- und Erfolgsfaktor. Gerade bei Vorhaben mit Tiefgarage können bereits wenige Stellplätze mehr oder weniger einen spürbaren Unterschied bei Baukosten, Flächeneffizienz und Vermarktung machen.
Die regulatorischen Rahmenbedingungen in Bayern entwickeln sich dabei zunehmend zugunsten differenzierter, projektspezifischer Lösungen. Mit einem fundierten Mobilitätskonzept lassen sich Stellplatzanforderungen in vielen Fällen sachgerecht und nachvollziehbar reduzieren – ohne Kompromisse bei Nutzbarkeit oder Akzeptanz im späteren Betrieb. Genau darauf sind wir spezialisiert.
Neue Rahmenbedingungen in Bayern eröffnen zusätzliche Spielräume
Durch die Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und die überarbeitete Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) wurde das Stellplatzrecht in Bayern neu geordnet. Die Stellplatzpflicht besteht nicht mehr automatisch, sondern nur dann, wenn die jeweilige Gemeinde sie per Stellplatzsatzung anordnet. Gleichzeitig setzt die GaStellV Obergrenzen für Stellplatzzahlen – kommunale Satzungen können davon grundsätzlich nur nach unten abweichen.
Das schafft in der Praxis bessere Voraussetzungen für wirtschaftlich sinnvolle Reduktionen über Mobilitätskonzepte.
Hinzu kommt: Viele kommunale Stellplatzsatzungen wurden im Zuge der Reform angepasst oder neu gefasst. Dadurch ist das Thema in vielen Städten und Gemeinden aktuell in Bewegung – und genau dort entstehen heute neue Potenziale für gut begründete, betrieblich tragfähige Mobilitätslösungen.
Wir sind Experten für Stellplatzsatzungen und Reduktionskonzepte
Wir unterstützen Immobilienprojekte genau an der Schnittstelle, an der viele Vorhaben unnötig teuer oder unnötig komplex werden: zwischen Satzungsrecht, Stellplatznachweis und späterem Betrieb. Unser Fokus liegt auf Mobilitätskonzepten, die nicht nur im Genehmigungsprozess überzeugen, sondern auch im Alltag funktionieren. Das bedeutet:
klare, nachvollziehbare Mobilitätsbausteine statt theoretischer Maßnahmenlisten
Betriebsperspektive von Anfang an (Parkraummanagement, Shared Mobility, Nutzerverhalten)
plausible Argumentation gegenüber Behörden und Mobilitätsreferaten
saubere Einbindung in Vermarktung und Nutzungskonzept des Projekts
Wir betrachten die Reduktion von Stellplatzanforderungen nicht nur formal, sondern als wirtschaftlichen Hebel – für Baukosten, Flächenqualität, Vermietbarkeit und langfristige Akzeptanz.
So arbeiten wir bei der Stellplatzreduktion
1. Lokale Stellplatzsatzung und Ausgangslage prüfen
Wir analysieren die geltende Stellplatzsatzung der Kommune, den projektspezifischen Stellplatznachweis und die relevanten Reduktionsspielräume.
2. Reduktionspotenzial und Projektwirkung bewerten
Wir identifizieren, wo Stellplätze wirtschaftlich und konzeptionell reduziert werden können – inklusive Auswirkungen auf Betrieb, Nutzerverhalten, Vermarktung und Flächenqualität.
3. Belastbares Mobilitätskonzept entwickeln
Wir erarbeiten ein kompaktes, tragfähiges Mobilitätskonzept mit Maßnahmen, die in der Praxis funktionieren (z. B. Parkraummanagement, Sharing-Angebote, Fahrrad- und Ladeinfrastruktur, Nutzerkommunikation).
4. Abstimmung mit der Stadt und Begleitung bis zur Genehmigung
Wir bereiten das Konzept behördenfähig auf, stellen es gemeinsam mit Ihnen bei der zuständigen Stadt bzw. Behörde vor und begleiten die Abstimmungen bis zur Genehmigung – inklusive Blick auf die spätere Umsetzbarkeit im Betrieb.
5. Wir setzen das genehmigte Konzept um und sorgen für die langfristige Erfüllung der städtischen Vorgaben
Wir kümmern uns nicht nur den Nachweis, sondern auch den späteren Betrieb
– damit aus der Reduktion ein tragfähiges Konzept wird.
Praxisnah entwickelt und für den Betrieb gedacht
Viele Mobilitätskonzepte wirken auf dem Papier schlüssig, verlieren aber in der Umsetzung an Wirkung. Deshalb entwickeln wir keine abstrakten Maßnahmenkataloge, sondern Konzepte, die im Alltag Bestand haben. Als Betreiber und Umsetzer im Bereich Parkraummanagement und Shared Mobility kennen wir die Anforderungen im laufenden Betrieb – und genau das macht den Unterschied, wenn eine Stellplatzreduktion nicht nur beantragt, sondern dauerhaft erfolgreich umgesetzt werden soll.
Stellplatzsatzung Ihrer Stadt: Wir kennen die lokalen Unterschiede
Entscheidend ist immer die Kommune.
Neben den landesrechtlichen Vorgaben sind vor allem die konkrete Stellplatzsatzung und die Verwaltungspraxis der Stadt oder Gemeinde maßgeblich, in der Ihr Projekt liegt.
Hier finden Sie Informationen über die Stellplatzreduktion in ausgewählten Städten:
Stellplatzverpflichtung reduzieren in München
Überblick zur aktuellen Stellplatzsatzung München, Reduktionsmöglichkeiten über Mobilitätsfaktoren und Anforderungen an ein genehmigungsfähiges Mobilitätskonzept.Stellplatzverpflichtung reduzieren in Regensburg
Zusammenfassung der Regensburger Stellplatzsatzung mit konkreten Mobilitätsbausteinen, Lagefaktoren und systematischen Reduktionsmöglichkeiten für Wohn- und Mischprojekte.Stellplatzverpflichtung reduzieren in Augsburg
Einblick in die Augsburger Stellplatzsatzung mit klar definierten Reduktionsquoten, Mobilitätskonzept-Anforderungen und wirtschaftlichen Spielräumen im Wohnungsbau.
Ihr Standort ist nicht dabei?
Wir prüfen die Stellplatzsatzung und die Rahmenbedingungen Ihrer Kommune projektbezogen.
Sie möchten wissen, welches Reduktionspotenzial in Ihrem Projekt realistisch ist – und wie ein belastbares Mobilitätskonzept dafür aussehen kann?
Wir unterstützen Sie von der Satzungsprüfung bis zum genehmigungsfähigen, umsetzbaren Mobilitätskonzept. Sie erreichen uns unter info@quartiershub.com.